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Zweck |
§1 |
Der Schachclub Letzi
bezweckt die Pflege und die Förderung des Schachspiels. |
§2 |
Er verfolgt seinen Zweck
durch regelmässige Spielabende, Veranstaltungen von Turnieren,
Wettkämpfen usw. |
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Mitgliedschaft |
§3 |
Der Schachclub Letzi
besteht aus
a) Aktivmitgliedern,
welche zugleich Mitglieder des SSB und des ZSV sind
b) Passivmitgliedern
c) Ehrenmitgliedern
d) Freimitgliedern |
§4 |
Die Aufnahme von Aktiv-
und Passivmitgliedern erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines
Eintrittsgesuches. |
§5 |
Zu Ehrenmitgliedern
können Personen ernannt werden, welche sich besondere Verdienste um
den Schachclub erworben haben. Ehren- und Freimitglieder werden
durch die Generalversammlung ernannt. |
§6 |
Die Mitgliedschaft
erlischt
a) durch
schriftliche Austrittserklärung bis 31. Dezember des Kalenderjahres
an den Präsidenten
b) durch Ausschluss |
§7 |
Ein Ausschluss kann bei
Vorliegen wichtiger Gründe durch die Generalversammlung erfolgen. |
§8 |
Der Jahresbeitrag wird
jeweils von der Generalversammlung festgesetzt. Er ist zahlbar bis
Ende Februar des laufenden Jahres. Bei Eintritt im Laufe des Jahres
vor Mitte Jahr bezahlen die Mitglieder den Beitrag pro rata, bei
Eintritt ab Mitte Jahr ist der erste Beitrag der Jahresbeitrag des
folgenden Jahres. |
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Organisation |
§9 |
Die leitenden Organe des
Clubs sind die Generalversammlung und der Vorstand. |
§10 |
Die ordentliche
Generalversammlung findet jeweils am Ende der Spielsaison, vor den
Sommerferien, statt. Ihr obliegen
a) Abnahme der
Jahresberichte
b) Wahl des
Vorstandes, bestehend aus Präsident, Vize-Präsident, Spielleiter,
Kassier, Aktuar, Materialverwalter, event. Beisitzer, jeweils auf
ein Jahr
c) Neuwahl eines
zweiten Rechnungsrevisors auf zwei Jahre (die Clubrechnung wird
jedes Jahr von zwei Revisoren geprüft; deren Amtsdauer überschneiden
sich für ein Jahr)
d) Erledigung
weiterer Traktanden |
§11 |
Die Einladungen zur
Generalversammlung haben mindestens 14 Tage vor Abhaltung zu
erfolgen. |
§12 |
Der Vorstand ist
jederzeit berechtigt und auf Verlangen von 1/5 sämtlicher Mitglieder
verpflichtet, eine ausserordentliche Generalversammlung
einzuberufen. |
§13 |
a) Dem Präsidenten
obliegt die Vertretung des Schachclubs nach aussen, der Vorsitz in
den Versammlungen des Clubs und die Führung der
Korrespondenz mit dem SSB und dem ZSV.
b) Der Vize-Präsident
unterstützt den Präsidenten und vertritt ihn während seiner
Abwesenheit.
c) Der Aktuar führt
das Protokoll über die Verhandlungen der General-Versammlungen und
Sitzungen, er legt dasselbe jeweils in der nächsten
Generalversammlung dem Club zur Genehmigung vor. Er erlässt die
Einladungen, Zirkulare usw. und führt zu diesem Zweck ein genaues
Mitgliederverzeichnis.
d) Der Kassier
verwaltet unter persönlicher Haftung die Kasse. Er besorgt die
finanziellen Angelegenheiten des Clubs und legt ihm an der
ordentlichen Generalversammlung Rechnung ab. Er teilt die
Mitglieder-Mutationen dem Schweizerischen Schachbund mit und führt
ein genaues Mitgliederverzeichnis.
e) Der Spielleiter
organisiert den Spielbetrieb und sorgt für dessen ordentlichen
Ablauf.
f) Der
Materialverwalter verwaltet das Spielmaterial. |
§14 |
Beim Ausscheiden eines
Vorstandsmitgliedes vor Ablauf des Vereinsjahres ergänzt sich der
Vorstand selbst. |
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Abstimmungen und Wahlen |
§15 |
Abstimmungen und Wahlen
werden offen vorgenommen, sofern nicht mindestens 1/3 der anwesenden
Mitglieder geheime Abstimmung verlangt. |
§16 |
Sofern die Statuten
nichts anderes bestimmen, entscheidet bei Beschlüssen die Mehrheit
der anwesenden Mitglieder und bei Stimmengleichheit der Präsident. |
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Spielordnung |
§17 |
Als Spielregeln gelten
die Fide-Regeln, sofern keine anderslautende clubinterne Bedingungen
vorliegen. |
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Statutenänderungen und besonders wichtige Anträge |
§18 |
Statutenänderungen
können nur durch die Generalversammlung vorgenommen werden.
Diesbezügliche Anträge müssen spätestens 8 Tage vor der GV dem
Präsidenten eingereicht werden. Den gleichen Bedingungen unterliegen
besonders wichtige Anträge. |
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Auflösung des Clubs |
§19 |
Zur Auflösung des Clubs
bedarf es 3/4 der Stimmen sämtlicher Mitglieder. In diesem Fall geht
das Vereinsvermögen an den Schweizerischen Schachbund über mit dem
Auftrag, es zu verwalten und aufzubewahren und einem sich später
neubildenden Schachclub im Kanton Zürich wieder zu übergeben. |
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Schlussbestimmungen |
§20 |
Die Bestimmungen über
den Geschäftsgang im einzelnen und über die Zeit der Spielabende
sind der Geschäftsordnung und besonderen Clubbeschlüssen
vorbehalten. |
§21 |
Vorliegende, von der
ordentlichen Generalversammlung vom 27. Juni 1995 genehmigten
Statuten treten mit dem genannten Tag anstelle der bisherigen des
Schachclubs Letzi in Kraft. |
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